Erbrecht

Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich auf allen maßgeblichen Bereichen des Erbrechts tätig.

Testamentsgestaltung

Hier erarbeite ich mit Ihnen individuelle Gestaltungen für Ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie. Mit einer überlegten Nachlassregelung kann z.B. Streit unter Familienangehörigen vermieden oder Institutionen gefördert werden, die Ihnen am Herzen liegen.

Vertretung von Erben

Manchmal ist es gar nicht so einfach, ein Erbe anzutreten – gerade, wenn es mehrere Erben gibt. Ich unterstütze Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder bei der Inanspruchnahme durch Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer, bei der Geltendmachung von Forderungen zugunsten des Nachlasses, im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht etc.

Manchmal ist es jedoch auch ratsam, ein Erbe auszuschlagen. Bezüglich einer Ausschlagung ist eine kurzfristige Beratung und schnelles Handeln gefragt.

Pflichtteil

Sie wurden ausdrücklich enterbt oder in einem wirksamen Testament übergangen? Ich vertrete Sie bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils.

Testamentsvollstreckung

Wenn ein Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat, bedarf es der gerichtlichen Bestellung eines Testamentsvollstreckers. Dieser hat u.a. den Nachlass zusammenzutragen, ggf. Immobilien zu veräußern, sich um die Erbschaftssteuererklärung zu kümmern und den Nachlass zu gegebener Zeit an die Erben auszukehren.

Ich bin für diverse Nachlässe als Testamentsvollstreckerin tätig.

Besprechungsräume:
Sternstraße 22
42859 Remscheid

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