
Eine Vertretung im Scheidungsverfahren berechne ich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach den Einkünften der Eheleute. Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen müssen Sie mit Gebühren in einer Größenordnung von 1.700 € – 2.000 € rechnen. Hinzu kommen Gerichtskosten, zumeist in einer Größenordnung von 500 € bis 800 €. Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen die voraussichtlich für Ihre Scheidung anfallenden Kosten. Den endgültig für die Gebühren maßgeblichen Gegenstandswert setzt allerdings das Gericht fest.
Bei geringen Einkünften besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren zu beantragen.
Im außergerichtlichen Bereich (z.B. für die Erarbeitung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung) treffe ich in der Regel mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung (Abrechnung nach Zeitaufwand).
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